Das Wichtigste in Kürze
- WCAG-Fehler: 94,8 % aller Websites weisen nachweisbare WCAG-Fehler auf, im Schnitt 51 Fehler pro Startseite (WebAIM, 2025).
- BFSG-Pflicht: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit 28. Juni 2025. Verstöße können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen (§ 37 BFSG).
- Kleinstunternehmen: Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen, nicht jedoch bei Produkten.
- Nachrüstkosten: Barrierefreiheit nachträglich einzubauen ist fast immer teurer und aufwendiger als die proaktive Integration beim Website-Aufbau.
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Für viele Unternehmen ist das kein abstraktes Compliance-Thema mehr, sondern ein konkretes Projekt mit Zeitdruck, Budgetfrage und technischer Weichenstellung.
94,8 % der untersuchten Websites weisen nachweisbare WCAG-Fehler auf, im Schnitt 51 pro Startseite (WebAIM Million Report 2025). Gleichzeitig verstehen viele Entscheider noch nicht genau, wen das Gesetz wirklich betrifft, was Barrierefreiheit technisch bedeutet und was eine konforme Website kostet.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
WCAG als internationaler Standard
Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Websites von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Seheingeschränkte Nutzer verwenden Screenreader. Motorisch eingeschränkte Nutzer navigieren per Tastatur oder Schalter. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen brauchen klare Strukturen und einfache Sprache. Und ältere Nutzer profitieren von ausreichend großen Schriften und gutem Kontrast, ohne sich dabei als "eingeschränkt" zu verstehen.
Der internationale Standard für Web-Barrierefreiheit sind die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG. Das World Wide Web Consortium (W3C) gibt sie heraus. Die aktuelle Fassung ist WCAG 2.2, die für Deutschland relevante gesetzliche Grundlage orientiert sich an WCAG 2.1. Für öffentliche Stellen gilt zusätzlich die BITV 2.0, die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung. Für privatwirtschaftliche Unternehmen ist das BFSG die maßgebliche Pflicht.
Die drei Konformitätsstufen im Überblick
Die WCAG unterscheiden drei Stufen der Konformität, die den Umfang der erfüllten Anforderungen beschreiben:
- Level A: Das Mindestniveau. Inhalte sind zumindest in irgendeiner Form für alle Menschen zugänglich, auch wenn die Nutzung an manchen Stellen noch spürbar eingeschränkt ist. Ohne Level A sind bestimmte Nutzergruppen vollständig ausgeschlossen.
- Level AA: Gesetzlicher Mindeststandard nach BFSG und das verbindliche Ziel für Unternehmenswebsites in Deutschland. Er deckt ausreichende Kontrastanforderungen, vollständige Tastaturnavigation und verständliche Fehlermeldungen ab. Für die meisten Websites ist dies das realistische und sinnvolle Ziel.
- Level AAA: Höchste Konformitätsstufe, gedacht für spezialisierte Kontexte wie Bildungsplattformen oder Gesundheitsportale. Für eine typische B2B-Unternehmenswebsite ist vollständige AAA-Konformität kein realistisches Gesamtziel.
Was viele Entscheider überrascht: WCAG Level AA ist kein technischer Extremsport. Ausreichend Farbkontrast, sinnvolle Überschriftenstruktur, Alt-Texte für Bilder, tastaturnavigierbare Formulare. Das ist, nüchtern betrachtet, gutes Webdesign. Dass trotzdem fast alle Websites daran scheitern, liegt vor allem an veralteten Systemen und fehlenden Qualitätsstandards im Entwicklungsprozess.
Wen betrifft das BFSG tatsächlich?
Ab wann gilt das Gesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Für Produkte, die ab diesem Datum neu in den Markt gebracht werden, gilt die Pflicht sofort. Für bestehende Dienstleistungen sieht § 38 BFSG eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030 vor, allerdings nur unter der Bedingung, dass eine frühere Anpassung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Wer also nicht belegen kann, dass Compliance unzumutbar wäre, ist jetzt handlungspflichtig.
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme
Das BFSG nimmt Kleinstunternehmen aus, wenn sie weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz haben. Entscheidend ist dabei: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Ein Kleinstunternehmen, das physische oder digitale Produkte verkauft, fällt trotzdem unter das Gesetz.
Für mittelständische B2B-Unternehmen ist diese Ausnahme in der Regel nicht relevant. Wer mehr als 10 Mitarbeitende hat oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt, ist ohne Einschränkung betroffen.
Welche Websites sind konkret betroffen?
Die Pflicht greift bei allen Online-Angeboten, über die Nutzer transaktionale Handlungen vornehmen: kaufen, buchen, anfragen, bezahlen. Informationswebsites ohne direkten Transaktionsprozess fallen nicht automatisch unter die Pflicht, bewegen sich aber rechtlich in einer Grauzone. Das Risiko eines Bußgelds bis zu 100.000 Euro macht eine Grenzfalloptimierung kaum ratsam.
Diese Online-Angebote können BFSG-pflichtig sein
- Online-Shops mit Kauf- und Bestellprozessen
- Websites mit Buchungs- oder Terminreservierungsfunktionen
- Kundenportale und Self-Service-Bereiche
- Mobile Apps mit direktem Verbraucherbezug
- Banking- und Zahlungsdienstleistungen
Wer seine Website ohnehin weiterentwickeln möchte, sollte WCAG 2.1 AA unabhängig von der formalen Pflicht als Standard einplanen. Die Investition rentiert sich.
Was sind die 4 Prinzipien der WCAG?
Die WCAG basieren auf vier Grundprinzipien, im englischen Original als POUR-Modell bekannt. Sie strukturieren alle Erfolgskriterien der WCAG 2.1 und geben Entscheidern eine klare Orientierung, welche Arten von Problemen auf ihrer Website zu erwarten sind.
Wahrnehmbar (Perceivable)
Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen Alt-Texte, damit Screenreader sie vorlesen können. Videos brauchen Untertitel oder Transkripte. Texte brauchen ausreichend Kontrast zum Hintergrund: mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für große Schrift.
Das klingt nach einer kleinen Anforderung. In der Praxis scheitern 79,1 % aller untersuchten Websites allein am Kontrastkriterium, wie der WebAIM Million Report 2025 zeigt.
Bedienbar (Operable)
Die gesamte Website muss per Tastatur bedienbar sein, ohne Maus. Tastaturnavigation ist keine Randanforderung für wenige Ausnahmefälle. Menschen mit motorischen Einschränkungen, ältere Nutzer und alle, die kein Zeigegerät verwenden können, sind darauf angewiesen. Dazu zählt auch, dass Nutzer genug Zeit haben, um Inhalte zu lesen: Animationen und automatisch wechselnde Elemente müssen pausierbar sein. Ein Formular, das sich nicht per Tabulator-Taste durchlaufen lässt, schließt diese Gruppe vollständig aus, bevor sie überhaupt mit dem Inhalt in Kontakt kommt.
Verständlich (Understandable)
Inhalte und Bedienung müssen vorhersehbar und verständlich sein. Das bedeutet klare Fehlermeldungen, konsistente Navigation und eine Sprache, die in verständlichem Deutsch verfasst ist. Ein Formular, das bei falscher Eingabe nur "Fehler 400" zurückmeldet, ist nicht verständlich im Sinne der WCAG. Ein Hinweis wie "Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein" ist es.
Robust (Robust)
Inhalte müssen von aktuellen und zukünftigen Hilfsmitteln verarbeitet werden können. Das bedeutet semantisch korrektes HTML ohne proprietäre Sonderstrukturen. Screenreader, Braillezeilen und andere Hilfsmitteltechnologien verlassen sich darauf, dass ein Button auch im Quellcode als Button erkennbar ist und nicht als Div-Element gestylt wurde. Robust bedeutet außerdem, dass validiertes und standardkonformes HTML die technische Grundlage bildet, damit assistive Technologien auch bei künftigen Software-Updates weiterhin korrekt funktionieren.
Welche Barrierefreiheitsfehler finden sich auf deutschen Unternehmenswebsites?
Die häufigsten WCAG-Fehler nach WebAIM
Der WebAIM Million Report analysiert jährlich die Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites auf WCAG-Konformität. Er gilt als die umfangreichste regelmäßige Untersuchung zur digitalen Zugänglichkeit weltweit. Die Ausgabe 2025 zeigt: 94,8 % der untersuchten Startseiten weisen nachweisbare WCAG-Fehler auf, durchschnittlich 51 Fehler pro Seite.
Die sechs häufigsten Fehlerklassen im Überblick:
Die häufigsten WCAG-Fehler auf deutschen Websites (WebAIM 2025)
- 79,1 % der Seiten: Farbkontrast zu gering
- 55,5 % der Seiten: Alt-Texte für Bilder fehlen
- 48,2 % der Seiten: Formular-Labels fehlen
- 45,4 % der Seiten: Leere Links ohne erkennbaren Zweck
- 29,6 % der Seiten: Leere Schaltflächen
- 15,8 % der Seiten: Fehlende Dokumentsprache im HTML
Besonders betroffen: B2B-Websites in Deutschland
Eine Studie von Aktion Mensch, Google und der Pfennigparade testete Online-Shops auf elementare Barrieren. Das Ergebnis: Vier von fünf deutschen Online-Shops bestehen die grundlegendsten Zugänglichkeitstests nicht. Tastaturnavigation war der häufigste kritische Stolperstein.
Die strukturellen Ursachen sind bekannt: veraltete WordPress-Themes, die kein semantisches HTML erzeugen, Pagebuilder mit unkontrollierter Ausgabe und fehlende Barrierefreiheits-Tests im Entwicklungsprozess. Das lässt sich korrigieren, der Aufwand hängt stark vom Ausgangssystem ab.
Warum ist eine barrierefreie Website auch ein Geschäftsargument?
Eine kaufkräftige Zielgruppe, die oft übersehen wird
7,9 Millionen Menschen in Deutschland haben eine anerkannte Schwerbehinderung. Das entspricht 9,3 % der Gesamtbevölkerung. Hinzu kommen Menschen mit temporären Einschränkungen, altersbedingte Sehverschlechterung und Nutzer, die schlicht kein Zeigegerät zur Hand haben. Barrierefreie Websites erreichen diese Gruppen nicht als Sonderfall, sondern als reguläre Nutzer. Laut einer Analyse von Google und Aktion Mensch ist Online-Shopping für 61 % der Menschen mit Beeinträchtigung zentral, gegenüber 51 % der Menschen ohne Beeinträchtigung.
Barrieren kosten messbar Umsatz
Der britische Click-Away Pound Report untersuchte, wie behinderte Nutzer auf unzugängliche Websites reagieren: 71 % verlassen die Seite sofort, ohne zu kaufen. Eine Civey-Umfrage im Auftrag von Accessiway (August 2025, n=2.500) liefert den deutschen Kontext: 80,7 % der befragten Verbraucher haben mindestens einmal einen Kauf wegen Barrierefreiheitsproblemen abgebrochen. Das ist kein Randproblem. Es ist eine systematische Umsatzlücke.
Barrierefreiheit stärkt die Suchmaschinen-Sichtbarkeit
Semantisches HTML, klare Überschriftenhierarchien, Alt-Texte und schnelle Ladezeiten sind gleichzeitig die technischen Grundlagen für gute Google-Sichtbarkeit. Sowohl Screenreader als auch Suchmaschinen-Crawler verarbeiten dieselbe HTML-Struktur. Wer barrierefrei baut, verbessert strukturell auch sein Ranking, ohne SEO als separates Projekt aufzusetzen. Mehr zur Verbindung von technischer Qualität und Content-Architektur zeigt unser Artikel über CMS-Content-Strategie: Überblick über alle Kanäle.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Der Weg der Nachrüstung
Eine nachträgliche WCAG-Korrektur an bestehenden Websites ist teurer als sie auf den ersten Blick wirkt. Veraltete Themes, proprietäre Pagebuilder und CMS-Systeme ohne semantische Ausgabe machen isolierte Korrekturen aufwendig. Einzelne Anpassungen berühren oft Dutzende von Template-Dateien gleichzeitig. Laut W3C WAI ist nachträgliche Anpassung fast immer teurer als die Integration von Beginn an, weil sich strukturelle Grundprobleme nicht durch Einzelpatches lösen lassen.
Für Unternehmen, bei denen ein Relaunch ohnehin nicht zur Debatte steht, bleibt die Nachrüstung der gangbare Weg. Der Aufwand ist je nach System und Umfang sehr unterschiedlich und sollte vor Projektstart seriös eingeschätzt werden.
Neubau mit integrierter Barrierefreiheit
Wer ohnehin einen Relaunch plant, kann Barrierefreiheit als Basisanforderung in die Architektur einbauen. Ein Headless-CMS wie Sanity trennt Inhalt und Darstellung strukturell voneinander. Das Frontend produziert semantisch korrektes HTML auf Komponentenebene. Einmal korrekt implementiert, bleibt die Struktur barrierefrei, unabhängig davon, wer später Inhalte pflegt.
Warum eine professionell aufgebaute Website die Basis für nachhaltigen Geschäftserfolg ist, erklärt unser Artikel Warum eine Unternehmens-Website unverzichtbar ist.
Wie läuft ein barrierefreier Website-Relaunch ab?
Ein strukturierter Barrierefreiheits-Relaunch folgt vier Phasen.
Phase 1: Audit. Automatisierte Tests identifizieren bis zu 57 % aller Barrierefreiheitsprobleme nach Anzahl (Deque, 2021). Den Rest findet man ausschließlich durch manuelle Tests: echte Tastaturnavigation durch sämtliche Seitenbereiche, Screenreader-Tests mit verschiedener Hilfsmittelsoftware und gezielte Kontraststests unter unterschiedlichen Ausgabebedingungen.
Phase 2: Priorisierung. Nicht alle Fehler haben dasselbe Gewicht. Kritische Barrieren wie fehlende Alt-Texte auf informativen Bildern oder vollständig unbedienbare Formulare kommen zuerst. Niederpriorisierte Punkte wie dekorative Bilder mit leerem Alt-Text werden danach behoben.
Phase 3: Technische Umsetzung. In einem headless Setup lassen sich strukturelle Korrekturen auf Komponentenebene umsetzen und wirken dann seitenübergreifend. Das vermeidet die doppelte und dreifache Arbeit, die in monolithischen Systemen entsteht, wenn dieselbe Korrektur in Dutzenden von Templates wiederholt werden muss.
Phase 4: Testing und Dokumentation. Vor dem Go-live folgt ein systematischer Test mit Screenreader-Software. Eine interne Konformitätsdokumentation hält den Umsetzungsstand und eventuelle begründete Ausnahmen fest.
Warum sind Headless-Websites mit Next.js und Sanity strukturell im Vorteil?
Das Problem mit klassischen CMS-Systemen
Viele Unternehmenswebsites auf WordPress laufen auf Themes, die vor Jahren gebaut wurden. Der Quellcode, den diese Themes ausgeben, ist technisch gesehen ein Mischmasch: Überschriften, die gar keine Überschriften sind, sondern groß gestalteter Text. Buttons, die als Bildelemente eingebaut wurden. Listen, die aus Divs mit Abständen bestehen. Für ein menschliches Auge sieht das oft gut aus. Für Screenreader und Suchmaschinen ist es unsichtbares Rauschen.
Wer versucht, das nachträglich zu korrigieren, merkt schnell: Jede Änderung zieht Dutzende anderer Stellen mit sich. Es ist vergleichbar mit der Sanierung eines alten Hauses. Man fängt an einer Stelle an und stößt überall auf veraltete Leitungen, versteckte Konstruktionsprobleme und Abhängigkeiten, die sich nicht isoliert lösen lassen.
Wie ein modernes Setup das strukturell löst
Next.js und Sanity funktionieren nach einem anderen Prinzip. Sanity speichert Inhalte strukturiert als Daten: Titel ist ein Titel, ein Bild ist ein Bild mit eigenem Alt-Text-Feld, eine Liste ist eine Liste. Das Frontend in Next.js legt dann fest, wie jedes dieser Elemente auf dem Bildschirm aussieht. Und zwar einmal, zentral, für die gesamte Website.
Wenn ein Absatz in Next.js als Paragraph-Element mit korrekter Sprachkennzeichnung implementiert ist, gilt das für jede Seite, die diesen Inhaltstyp verwendet, ob es zehn oder tausend sind. Barrierefreiheit ist damit keine Checkliste am Ende des Projekts, sondern ein Ergebnis der Architekturentscheidung am Anfang. Wie das in der Praxis die Nutzererfahrung verbessert und mehr Anfragen generiert, erklärt unser Artikel Website-Besucher zu Kunden machen: 9 Hebel für mehr Anfragen.
Aus dem Evelan-Alltag
In typischen Relaunch-Projekten starten wir mit einem Barrierefreiheits-Audit der bestehenden Website. Was wir regelmäßig finden: fehlende Kontraste, nicht beschriftete Formularfelder, Bilder ohne Alt-Text. Bei gewachsenen Systemen mit mehreren CMS-Versionen und Pagebuildern kumulieren sich diese Probleme schnell.
Wenn eine Nachrüstung an der technischen Grundstruktur scheitert, bauen wir die Website auf einem modernen Headless-Stack neu. Nach dem Relaunch erfüllt sie die WCAG-2.1-AA-Anforderungen vollständig, und das interne Team kann Inhalte selbst pflegen, ohne bei jedem Update auf Entwickler-Support angewiesen zu sein.
Häufig gestellte Fragen
Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen mit Verbraucherbezug in Deutschland anbieten, sofern sie nicht als Kleinstunternehmen gelten. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. Euro Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen, nicht jedoch bei Produkten. Für den Großteil mittelständischer B2B-Unternehmen gilt die Pflicht uneingeschränkt seit dem 28. Juni 2025.
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Quellen
- WebAIM: The WebAIM Million — Accessibility Report 2025 (2025)
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Testbericht barrierefreie Online-Shops (2024)
- gesetze-im-internet.de: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — § 37 Bußgeldvorschriften (2025)
- Destatis: Pressemitteilung Nr. 281 — Schwerbehinderte Menschen in Deutschland (2024)
- Google Blog / Aktion Mensch: Barrierefreiheit ist kein „Nice to have" (2023)
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (2025)
- Click-Away Pound: Business Case Report (2019)
- Accessiway / Civey: Digitale Barrieren kosten Unternehmen Kund:innen und Umsatz (2025)
- W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 (2024)
- Deque: Automated Testing Identifies 57 % of Digital Accessibility Issues (2021)



